1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Dilan Felmerer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Ein Auftrag für ein Seminar/Workshop/Vortrag gilt als erteilt, wenn beide Seiten einen Termin vereinbart haben.
1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Dilan Felmerer, die den Konzepten, Angeboten, Verträgen und Rechnungen in Papierform oder als PDF beigefügt werden.
1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Dilan Felmerer, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2.1 Dilan Felmerer erbringt die Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Dilan Felmerer im Einzelnen festgelegt.
2.3 Dilan Felmerer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, Speakings, Vorträgen, Seminaren, Trainings, Workshops, Coachings, Präsenzveranstaltungen, Webinaren und nach Vereinbarung Intervallveranstaltungen.
2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren, Trainings, Workshops findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen
müssen vorab schriftlich vereinbart sein
3.1 Das erste Kontaktgespräch, sofern nicht anders vereinbart, durch Dilan Felmerer ist unentgeltlich.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3 Für Seminare, Trainings und Workshops wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien etc. berechnet.
3.5 Für Seminare, Trainings und Workshops an Samstagen wird ein Zuschlag von 25 %, an Sonntagen ein Zuschlag von 50 % auf das vereinbarte Honorar berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
3.6 Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7 Bei Buchungen von Vorträgen, Seminaren, Trainings und Workshops ist eine sofortige Zahlung in Höhe von 100 % des Honorars vorab zu leisten, es sei denn, es gilt eine andere Vereinbarung.
3.8 Die vereinbarten Honorare werden um 5 % pro Jahr (10 % alle zwei Jahre) erhöht.
3.9 Der Auftraggeber darf seine Leistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden von uns nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.
3.10 Wird ein Seminar, Training und Workshop vom Auftraggeber storniert, hat Dilan Felmerer folgende Entgeltansprüche:
a) Bei Kündigung des Auftraggebers bis 120 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung, sofern vereinbart und bezahlt, verbleibt bei Dilan Felmerer. Weitere Kosten werden nicht erhoben.
Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung/Storno des Auftraggebers bei Dilan Felmerer und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung/Storno hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen Brief per Einschreiben erfolgt. Die Annahme anderer Kündigungswege erfolgt aus Kulanz kundenbezogen.
4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von Dilan Felmerer an den von dieser erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung / Verwendung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Dilan Felmerer.
4.2 Dilan Felmerer behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit zu erstellen und diese in anderen Medien einzusetzen.
4.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von Dilan Felmerer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainings / Seminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt. Dilan Felmerer erhält die Möglichkeit, am Veranstaltungsort einen Informationstisch mit Werbeträgern und Informationsmaterial aufzustellen.
4.4 Der Auftraggeber informiert Dilan Felmerer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.5 Sollen Teile des Trainingskonzepts und / oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist Dilan Felmerer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Hinzugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen von Dilan Felmerer tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
4.6 Dilan Felmerer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber und Dilan Felmerer verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu
bewahren.
4.7 Dilan Felmerer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von Dilan Felmerer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Dilan Felmerer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
4.8 Dilan Felmerer ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.9 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von Dilan Felmerer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von Dilan Felmerer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.
4.10 Sollte am Veranstaltungstermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offenstehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Anmeldung ist verbindlich. Es ist aber möglich, eine Ersatzperson zu melden. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 10 Tage vor Seminarbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von Euro 25,– möglich.
4.11 Wird eine offene Veranstaltung vom Teilnehmer storniert, gilt folgendes:
Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei Dilan Felmerer und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen Brief per Einschreiben erfolgt.
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dilan Felmerer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Dilan Felmerer oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Dilan Felmerer. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.